1Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soil man kein Blutgericht uber jenen lassen gehen.
2Ist aber die Sonne uber ihm aufgegangen, so soil man das Blutgericht gehen lassen. Es soil aber ein Dieb wiedererstatten. Hat er nichts, so verkaufe man ihn urn seinen Diebstahl.
3Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel Oder Schaf, so soil er's zwiefaltig wiedergeben.
4Wenn jemand einen Acker Oder Weinberg beschadiget, daß er sein Vieh lasset Schaden tun in eines andern Acker, der soil von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.
5Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennet die Garben Oder Getreide, das noch stehet, Oder den Acker, so soil der wiedererstatten, der das Feuer angezundet hat.
6Wenn jemand seinem Nachsten Geld Oder Gerate zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soil er's zwiefaltig wiedergeben.
7Findet man aber den Dieb nicht, so soli man den Hauswirt vor die Gotter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nachsten Habe gelegt.
8Wo einerden andern schuldiget urn einigerlei Unrecht, es sei urn Ochsen Oder Esel Oder Schaf Oder Kleider Oder allerlei, das verloren ist, so sollen beider Sachen vor die Gotter kommen. Welchen die Gotter verdammen, der soil's zwiefaltig seinem Nachsten wiedergeben.
9Wenn jemand seinem Nachsten einen Esel Oder Ochsen Oder Schaf Oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, Oder wird beschadiget, Oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand siehet,
10so soil man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nachsten Habe gelegt; und des Guts Herr soil's annehmen, daß jener nicht bezahlen musse.
11Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soil er's seinem Herm bezahlen.
12Wird es aberzerrissen, so soil er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
13Wenn es jemand von seinem Nachsten entlehnet, und wird beschadiget Oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soil er's bezahlen.
14Ist aber sein Herr dabei, so soil er's nicht bezahlen, so er's urn sein Geld gedinget hat.
15Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschlaft sie, der soil ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
16Weigertsich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soil er Geld darwagen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebuhrt.
17Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
18Wer ein Vieh beschlaft, der soil des Todes sterben.
19Wer den Gottern opfert, ohne dem HERRN allein, der sei verbannet,
20Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrucken; denn ihrseid auch Fremdlinge in Agyptenland gewesen.
21Ihr sollt keine Witwen und Waisen beleidigen.
22Wirst du sie beleidigen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhoren;
23so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert tote und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.
24Wenn du Geld leihest meinem Volk, das arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden dringen und keinen Wucher auf ihn treiben.
25Wenn du von deinem Nachsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergehet.
26Denn sein Kleid ist seine einige Decke seiner Haut, darin er schlaft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich, ihn erhoren; denn ich bin gnadig.
27Den Gottern sollst du nicht fluchen und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lastern.
28Deine Fulle und Tranen sollst du nicht verziehen. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.
29So sollstdu auch tun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß, es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir's geben.
30Ihr sollt heilige Leute vor mir sein: darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern vor die Hunde werfen.